Ihr Pflegedienst für die Stadt und den Landkreis Passau
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung.

Wenn pflegende Angehörige für einige Stunden in der Woche gelegentlich eine "Pause, Auszeit, Zeit für sich selber" nehmen möchten und sie dafür eine "Ersatz-Pflegeperson" suchen und jemanden dafür finden, stehen ihnen, bzw. genau genommen der versicherten Person, im Rahmen der Pflegeversicherung zur Bezahlung dieser Pflegekraft 1.612,- Euro für die so genannte Verhinderungspflege zu.

Vorraussetzungen
  • Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe gleichgesetzt. (Tritt ein erneuter Fall ein, der eine Verhinderungspflege erfordert, entfällt die 6monatige Wartezeit.)
  • Wird der zu Pflegende ausschließlich über einen Pflegedienst betreut und nicht von den Angehörigen, können die Angehörigen keine Verhinderungspflege beantragen

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